Die generalistische Ausbildung
Am 01.01.2020 trat das Pflegeberufegesetz (PflBG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) für die Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau in Kraft. Aber was bedeutet das konkret?
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Alten-, Kinder- oder Krankenpfleger? Bisher musste man sich für ein Ausbildungsfachgebiet entscheiden. Das hat sich mit der neuen Pflegeberufegesetz geändert, da die Berufsausbildungen in eine - der sogenannten "generalistischen" - Pflegeausbildung zum Pflegefachmann /- frau zusammengeführt wurden.
Die generalistische Ausbildung vermittelt Inhalte, die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlich sind.
Der Ausbildungsaufbau
Die Dauer der generalistischen Pflegeausbildung beträgt drei Jahre und besteht aus einem theoretischen und fachpraktischen Unterrichtsblock (mindestens 2.100 Stunden) und einer praktischen Ausbildung (mindestens 2.500 Stunden) im Wechsel. In den ersten zwei Jahren erhalten die Auszubildenden die Möglichkeit, je nach Interessensgebiet während der praktischen Ausbildung einen Vertiefungsbereich zu wählen. Setzten die Azubis die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fort, erhalten sie den Abschluss zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Möchten Auszubildende ihren Schwerpunkt auf die Pflege älterer Menschen oder für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen legen, können sie einen gesonderten Abschluss der Alten- oder Kinderkrankenpflege erhalten.
Die theoretische Ausbildung
Der Unterricht konzentriert sich auf fünf Themenbereiche:
1. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
2. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten.
3. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und begründen.
4. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
5. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.
Mindestens 500 und maximal 700 Stunden entfallen auf die Kompetenzvermittlung anhand der besonderen Pflegesituationen von Kindern und Jugendlichen sowie von alten Menschen.
Die praktische Ausbildung
Die praktischen Ausbildung kann sowohl im Siloah St. Trudpert Klinikum als auch in den trägereigenen Heimen (Heim am Hachel, Haus Maihälden, Seniorenzentrum Keltern und Sonnhalde) sowie bei externen Kooperationspartnern absolviert werden. Die Azubis lernen die verschiedenen Bereiche der Pflege kennen. Ergänzend zur Einrichtung des Trägers, arbeiten die Auszubildenden auch in anderen Institutionen, zum Beispiel in einer psychiatrischen Klinik. Während der praktischen Ausbildung begleiten Praxisanleiterinnen und -leiter die Auszubildenden bei mindestens 10% der im Einsatz zu leistenden Stunden und im Rahmen von Praxisbegleitungen (mindestens ein Besuch je Orientierungs-, Pflicht- und Vertiefungseinsatz).
Ein großer Vorteil des Siloah Bildungszentrums für Pflegeberufe ist, dass bereits beide Schulen, Gesundheits- u. Krankenpflegeschule als auch die Fachschule für Altenpflege, bestehen. Die Lehrenden verfügen somit über umfassende Kompetenzen, die erheblich zum Gelingen der neuen Ausbildung beitragen.