Dein Start in eine sichere Zukunft: Als Pflegefachmann (m/w/d) stehen dir alle Türen offen.
Altenpflegehelfer (m/w/d)
Altenpflegehelferinnen und -helfer unterstützen Altenpflegerinnen und Altenpfleger bei ihrer Arbeit. Dabei betreuen und pflegen sie ältere Menschen in ihrem Wohnumfeld, indem sie Hilfe bei der Körperpflege leisten sowie bei bestimmten Handlungen der Behandlungspflege mitwirken.
Altenpflegehelfer (m/w/d) führen die Pflege sach- und fachkundig, nach den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen durch und bieten Hilfestellungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung individueller Fähigkeiten. Sie betreuen und beraten ältere Menschen in deren persönlichen und sozialen Angelegenheiten bzw. ziehen dabei eine Altenpflegerin bzw. einen Altenpfleger zu Rat. Angebote zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung runden das Aufgabengebiet einer Altenpflegehelferin und eines Altenpflegehelfers ab. Sie organisieren Gruppenaktivitäten wie beispielsweise Musizieren, Werken und Gymnastik und führen Einzelmaßnahmen wie Vorlesen, Zuhören oder Spazieren gehen durch.
Zugangsvoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
und - die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
Ausbildungsverlauf
- Beginn: 01.10. eines jeden Jahres
- Dauer: 1 Jahr
Die Ausbildung umfasst den theoretischen Unterricht und eine praktische Ausbildung in einer Einrichtung der Altenhilfe oder einem ambulanten Pflegedienst.
Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe (APrOAltPflHi) vom 08. Dezember 2015.
Die Ausbildung gliedert sich in:
- Theoretischer Unterricht mit praktischen Übungen (ca. 740 Stunden).
- Praktische Ausbildung (Mindeststundenzahl 850 Stunden) Die Stunden sind in der Einrichtung, die Träger der praktischen Ausbildung ist, zu absolvieren. Innerhalb der praktischen Ausbildung müssen, wenn die Schüler/innen in einer stationären Einrichtung ausgebildet werden, mindestens 100 Stunden in einer ambulanten Einrichtung vermittelt werden. Werden die Schülerinnen und Schüler in einer ambulanten Einrichtung ausgebildet, müssen mindestens 100 Stunden in der stationären Pflege nachgewiesen werden.
Ausbildungsinhalte Theorie
1. Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
- Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
- Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
- Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
- Anleiten, beraten und Gespräche führen
- Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
2. Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
- Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
- Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen
- Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen
3. Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
- Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtige
4. Altenpflege als Beruf
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln
Das Land Baden-Württemberg fügt im Landeslehrplan noch die Fächer Deutsch und Religion hinzu.
Folgende Kompetenzen sollen durch die Ausbildung erreicht bzw. gefördert werden:
Fachkompetenz
ist die Fähigkeit, fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten im praktischem Handeln auszuführen und das Ergebnis zu beurteilen.
Methodenkompetenz
ist die Fähigkeit selbsttätig Lösungswege für komplexe Aufgabenstellungen finden, anwenden und reflektieren zu können.
Sozialkompetenz
ist die Fähigkeit den Umgang mit anderen Menschen produktiv zu gestalten, sich verantwortungsbewusst mit ihnen auseinanderzusetzen und zu verständigen und mit anderen zusammenzuarbeiten.
Persönlichkeitskompetenz
ist die Fähigkeit und Bereitschaft als Individuum die Entwicklungschancen und Zumutungen in Beruf, Familie und öffentlichem Leben zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. (Bader, Ruhland in: Schaube 1996, 32)
Lernkompetenz
ist das Vermögen, sich selbständig neue Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen unter Nutzung verschiedener Lerntechniken.
Sprachkompetenz
umfasst die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen so zu kommunizieren, dass sich beide verstanden wissen. Dazu gehört auch, sich eindeutig, sachlich korrekt auszudrücken.
Ausbildungsinhalte Praxis
Praxis
Die Qualität der Ausbildung steht und fällt mit einem gelungenen Zusammenwirken des theoretischen Stoffes in der Schule und den praktischen Erfahrungen in der Einrichtung. Damit dies in optimaler Weise gelingt, setzen wir Praxisanleiter bzw. Praxisanleiterinnen in den Einrichtungen ein. Sie pflegen einen engen Kontakt zum Schulteam.
Wie verläuft die Ausbildung in der Praxis?
Jede Einrichtung bestimmt zu Beginn der Ausbildung eine Praxisanleiterin oder einen Praxisanleiter für die praktische Anleitung in der Einrichtung.
Dafür sind staatlich anerkannte Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger geeignet. Die Fachkräfte sollen über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung verfügen und die Fachweiterbildung zur Praxisanleiterin bzw. zum Praxisanleiter absolviert haben.
Die Aufgaben eines Praxisanleiters sind:
- Schrittweise Heranführung der Schüler/in an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben. Dabei bieten die Lernzielkataloge Orientierung.
- Beratende Funktion bei der Vorbereitung zur praktischen Prüfung
- Bindungsglied zwischen Schulteam und praktischer Ausbildung
Praxisbesuche durch Fachlehrer
Die Fachlehrer betreuen die Schülerinnen und Schüler während ihrer praktischen Ausbildung, indem Sie mindestens zwei Praxisbesuche pro Schüler und Schülerin im Ausbildungsjahr durchführen. Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten eine ausführliche Reflexion und Bewertung ihrer Leistungen.
Lernzielkataloge
Lernzielkataloge sind unsere Form des Ausbildungsnachweises.
Die Lernzielkataloge bieten eine Orientierung über den Lern- und Wissenstand des Schülers bzw. der Schülerin. Sie werden nach jedem Unterrichtsblock unseren Schülerinnen und Schülern ausgehändigt und sind dann mit der Praxisanleiterin bzw. dem Praxisanleiter zu besprechen, damit geplante gezielte Anleitungen in der Einrichtung durchgeführt werden können. Am Ende der jeweiligen Praxisphase wird der Lernzielkatalog mit der Klassenlehrerin besprochen.
Jahresarbeit
Jeder Schüler hat im Ausbildungsjahr eine Jahresarbeit zu erstellen. Hier sollen die Schülerinnen und Schüler gesammelte Erfahrung unter vorgegebenen Aufgabenstellungen beschreiben. Die Jahresarbeit wird mit einer ganzen oder halben Note bewertet.
Jahresbeurteilung
Zum Abschluss des Schuljahres erstellt der Träger der praktischen Ausbildung eine Jahresbeurteilung. Aus der Beurteilung müssen die Tätigkeitsgebiete, die Fähigkeiten, Leistungen und die berufliche Eignung hervorgehen. Die Beurteilung erhält eine Bewertung mit einer ganzen oder halben Note.
Ausbildungsvergütung
Sie erhalten während der einjährigen Ausbildung 1.206,62 € monatlich (Abweichungen möglich).
Hinzu kommen Zulagen, wie z.B. Wochenenddienst.
Ausbildungsabschluss
Die Ausbildung endet mit einer praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung wird mit einem Abschlusszeugnis der Fachschule -unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse- bescheinigt.
Außerdem wird von der Aufsichtsbehörde eine Urkunde zur Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte AltenpflegehelferIn“ ausgestellt.
Aufstiegsmöglichkeiten
Nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann zu absolvieren.